• M5 Panorama10-kl
  • 3-1 9099-kl
  • 2-1 9198-kl
  • M4 Panorama1-kl
  • M7 Panorama2-kl

Heiraten - kirchliche Trauung

Gemeinsame Zukunft

Die katholische Kirche versteht die Trauung als Sakrament. Die kirchliche Trauung ist Zeichen für das Vertrauen von Gott in den Menschen. Bei der kirchlichen Trauung bitten die Brautpaare um den Segen Gottes über ihre Beziehung.

Voraussetzungen für eine katholische Trauung

1. Der Wunsch beider Ehepartner für eine kirchliche Trauung
2. Die Zugehörigkeit zur katholischen Kirche mindestens eines Ehepartners
3. Die vorgängige rechtsgültige Eheschliessung vor dem Zivilstandesamt

Der Traugottesdienst

Die Trauung ist eine gottesdienstliche Feier, die im Rahmen eines Gottesdienstes im Kreis der Familie, Freunde und Verwandten stattfindet.
Die beiden Liebenden erhalten im Traugottesdienst die Zusage, dass Gottes Segen sie in ihrer Partnerschaft und Ehe begleitet.
Im Trauversprechen bekunden die Liebenden öffentlich, dass sie eine dauerhafte Beziehung eingehen wollen. Sie bringen dies mit dem wechselseitigen Ja-Wort vor Gott und der Gemeinde zum Ausdruck. Dem verbindlichen Miteinander gilt Gottes Verheissung für gute und schlechte Tage.
Dem Traugottesdienst steht ein katholischer Priester vor.
Ein konfessionell gemischtes Paar wird vom katholischen Priester oder vom reformierten Pfarrer getraut, wobei die Mitwirkung des Seelsorgers der anderen Konfession möglich ist.

Vorgehen

Nehmen Sie frühzeitig Kontakt mit dem Pfarramt auf. Die Seelsorger nehmen sich gerne Zeit dafür.
Auch wenn Sie ein Ihnen bekannter Seelsorger traut, müssen Sie mit der Pfarrei des Wohnortes Kontakt aufnehmen. In einem Gespräch wird das sogenannte Ehedokument ausgefüllt.

Krankenkommunion

Wir dürfen uns glücklich schätzen, dass wir in einem Dorf wohnen, in dem die Menschen einander kennen und einander beistehen. Vielen, vor allem älteren Pfarreiangehörigen ist es nicht mehr möglich, den Gottesdienst zu besuchen. Kranke und Betagte werden besucht und Nachbarn sind da, wenn Nachbarschaftshilfe nötig ist.


Auf Anfrage besucht Sie unser Seelsorger bei Krankheit zu Hause oder im Spital. Aus Datenschutzgründen dürfen Spitäler und Pflegeheime keine Informationen über den Aufenthalt von Personen weitergeben. Wir sind also auf die Mitteilung der Familienangehörigen, Nachbarn oder Bekannten angewiesen.


Wir feiern jeweils am Herz-Jesu-Freitag die Krankenkommunion daheim bei Kranken und Betagten, die das wünschen und die nicht mehr zum Gottesdienst kommen können.


Wenn jemand die Krankenkommunion empfangen möchte, reicht eine Mitteilung an das
 
Römisch-Katholische Pfarramt
Kurgässli 12
3182 Ueberstorf
Tel 031 741 02 61

Margrit Ackermann
Moos 27
3182 Ueberstorf
Tel 031 741 08 66





Beerdigungsgottesdienst und Bestattung

Wir möchten Sie begleiten, wenn Sie von einem Menschen Abschied nehmen müssen. Das Sterben gehört zum menschlichen Leben dazu. Als Christen glauben wir, dass wir Menschen auch in der Situation des Todes und des Abschieds nicht ohne Trost und Geborgenheit sind.

Wenn jemand gestorben ist

Wenn jemand zuhause gestorben ist, muss dies dem behandelnden Arzt mitgeteilt werden, dieser muss den Tod bestätigen. Er stellt die Todesbescheinigung aus, die Sie für den Bestatter bei der Meldung des Todesfalles brauchen.
Stirbt der Angehörige im Spital, erhalten Sie die nötigen Unterlagen von der Spitalverwaltung.
Beim Tod durch Unfall oder Suizid muss die Polizei beigezogen werden.

Kontakt mit dem Pfarramt

Nach dem Tod eines Angehörigen nehmen Sie möglichst rasch mit dem Pfarramt Kontakt auf. Dort wird der Zeitpunkt für den Beerdigungsgottesdienst sowie für das Sterbegebet festgelegt.
Die Todesfälle werden, sobald der Verstorbene in der Totenkapelle ruht, mit der Sterbeglocke, entweder um 8.00 Uhr oder am Abend um 18.00 Uhr verkündet.
Auf dem Pfarramt erfahren Sie auch, welcher Seelsorger die Gestaltung des Gottesdienstes übernimmt. Zusammen im Gespräch mit den Angehörigen des Verstorbenen, wird dann die Gestaltung des Gottesdienstes besprochen. Der Cäcilienchor gestaltet den Gottesdienst musikalisch mit. Die Pfarrei stellt den Organisten zur Verfügung.

Kontakt mit dem Bestattungsamt

Alles, was über die Gestaltung des Beerdigungsgottesdienstes und über die Bestattung hinausgeht, wird mit dem Bestattungsbeamten besprochen.

Dreissigster/Jahresgedächtnis

In der katholischen Kirche kennen wir den sogenannten Dreissigsten. Ungefähr dreissig Tage nach dem Tod gedenken wir im Gottesdienst der/des Verstorbenen.
Jährlich gedenken wir beim Jahresgedächtnis den Verstorbenen . Die Namen der Verstorbenen, für welche das Jahresgedächtnis gehalten wird, werden im Pfarrblatt veröffentlicht und zu Beginn des Gottesdienstes erwähnt.
Sie haben zwei Möglichkeiten:

a) die Jahrzeitstiftung für 20 Jahre: Sie bezahlen einen einmaligen Betrag und können das Gedächtnis auf einen bestimmten Tag (z.B. dritter Samstag im Mai) für den entsprechenden Zeitraum festlegen.

b) Das Jahresgedächtnis: Sie melden sich jedes Jahr mindestens einen Monat im Voraus beim Pfarramt und legen das Jahresgedächtnis in Absprache mit dem Seelsorger fest.

 

Weitere Beiträge ...

Kindergottesdienste

24 Dez 2024
15:00 - Kinder-Weihnachtsfeier

Gottesdienste

23 Nov 2024
17:00 - Sendungsgottesdienst der Firmlinge
27 Nov 2024
09:00 - Hl. Messe
29 Nov 2024
16:00 - Rosenkranzgebet